Praxis für Soziotherapie

Katja Majowski

Diplom Sozialpädagogin, Diplom Sozialarbeiterin, Soziotherapeutin

Verordnung

  1. Probestunden/ Stunden mit Überweisungsfomular 28 können alle Vertragssärzte ausstellen. Ein schneller unkomplizierter Zugang zur Soziotherapie ist hiermit möglich.
  2. Große Verordnung (bestimmte Fachgruppen)

In einem ersten Schritt erfolgt eine Verordnung zur Überweisung bzw. von Probestunden (ähnlich probatorische Sitzungen). Sie können ganz unkompliziert von JEDEM ARZT (z.B. vom Hausarzt) und Psychotherapeuten genehmigungsfrei verordnet werden. Auf diesem Wege gelingt es schnell und unkompliziert einem Menschen Soziotherapie zu ermöglichen.

Da Soziotherapie in der Regel eine längerfristig angelegte Hilfe ist, erfolgt anschließend eine große Verordnung über einen Facharzt oder Psychotherapeuten. Es können dann bis zu 120 Stunden pro Diagnose verordnet werden.

1. Probe /Überweisungstherapiestunden

Diese Verordnung (§37a SGBV) kann durch JEDEN Vertragsarzt durch das Formular 28 (Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie gemäß § 37a SGB V im Umfang von maximal 5 Therapieeinheiten) ausgestellt werden (G-BA Richtline Seite 6: §4 Abs.4 und 5)

Generell können zunächst bis zu zweimal fünf Stunden (G-BA Richtline Seite 8: §5 Abs.2) verordnet werden. Grundlage ist eine Diagnose der F Kategorie ICD 10. Probestunden sind pro Patient maximal einmal pro Jahr möglich und sind unkompliziert und genehmigungsfrei auszustellen. Sie dienen zum Kennenlernen, zum Abklären der Therapiefähigkeit und zur Erarbeitung des Therapieplans genutzt werden. Es können mit Formular 28 aber auch die leider heutzutage üblichen Wartezeiten für einen Besuch bei Facharzt oder Psychotherapeuten überbrückt werden. Sollte dann anschließend auf die Probestunden eine große Verordnung von Soziotherapie erfolgen, muss dies durch einen fachgruppenspezifischen Verordner (siehe folgend 2.0 Soziotherapie Verordnung (37aSGBV) erfolgen. Die Probestunden werden dann auf das Gesamtkontingent angerechnet.

Die/der Ärztin/Arzt nutzt dazu das Formular 28: Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie gemäß § 37a SGB V im Umfang von maximal 5 Therapieeinheiten.

Auszufüllen ist es folgend: Siehe Seite 76: KBV-Erläuterungen Vordrucke . Eine F- Diagnose und am Besten Vermeidung einer Krankenhausbehandlung sollten angegeben sein.

Die Verordnung die Gebührenordnungsposition 30800 ab. Sie ist mit 67 Punkten bewertet.

Hier können Sie die rechtlichen Grundlagen nachlesen dass Sie die Verordnung unkompliziert und genehmigungsfrei ausstellen dürfen:

2. Große Verordnung Soziotherapie

Soziotherapie Verordnung (§37aSGBV) (meist als Folgeverordnung der Probesitzungen (s.o)

Diese Verordnung darf nur durch bestimmte Fachgruppen erstellt werden. Hierzu ist aber eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich, eine „Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie“ muss beantragt werden.

Für diese Verordnung wird das Formular 26 genutzt.

Folgende Fachgruppen dürfen Soziotherapie verordnen:

  • Neurologie
  • Nervenheilkunde
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie (seit 1. Oktober 2020)
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendgendlichen-
  • psychotherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Psychiatrische Institutsambulanzen bzw. dort tätige Fachärzte

Soziotherapeutischer  Betreuungsplan

Im Rahmen der Verordnung von Soziotherapie durch den Arzt bzw. Psycho-therapeuten erstellt in der Regel der Soziotherapeut einen Betreuungsplan anhand des Formulars 27. Der Plan wird mit dem verordnenden Arzt bzw. Psychotherapeuten und dem Patienten abgestimmt und wird von allen unterschrieben.

Weitere Infos finden Sie hier:

Praxiswissen KBV:  https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf

Info KBV:   https://www.kbv.de/html/soziotherapie.php

Richtlinien: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2466/ST-RL_2021-03-18_iK-2021-04-01.pdf

Verordnungsberechtigung: https://www.g-ba.de/beschluesse/4293/

Info Berufsverband: http://wp.soziotherapie.eu/?page_id=41