1. Schneller unkomplizierter Zugang zur Soziotherapie
In einem ersten Schritt erfolgt eine Verordnung zur Überweisung oder von Probestunden (ähnlich probatorische Sitzungen). Sie können genehmigungsfrei verordnet werden. Auf diesem Wege gelingt es schnell und unkompliziert einem Menschen Soziotherapie zu ermöglichen.
Verordnungsberechtigte Fachgruppen tragen die Verordnung von Probestunden auf das Formular 26 ein. Ein Soziotherapeutischer Betreuungsplan ist hierfür nicht hinzuzufügen, da er im Rahmen der Probestunden erst erstellt werden soll. Die Verodnung von Probestunden sind bis zu zweimal fünf Stunden im Jahr pro Patient (G-BA Richtline Seite 8: §5 Abs.2) möglich.
Ebenso können alle anderen Vertragsärzte (z.B Hausärzte) Patienten genehmigungsfrei einen Zugang zur Soziotherapie ermöglichen: Alle anderen nicht versorgungsberechtigten Ärzte (z.B. Hausärzte) nutzen hierfür das Formular 28 (Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie gemäß § 37a SGB V im Umfang von maximal 5 Therapieeinheiten) (G-BA Richtline Seite 6: §4 Abs.4 und 5) Auszufüllen ist es folgend: Siehe Seite 76: KBV-Erläuterungen Vordrucke . Eine F- Diagnose und am Besten Vermeidung einer Krankenhausbehandlung sollten angegeben sein. Die Verordnung die Gebührenordnungsposition 30800 ab. Sie ist mit 67 Punkten bewertet. Mit Formular 28 können die leider heutzutage üblichen Wartezeiten für einen Besuch bei Facharzt oder Psychotherapeuten überbrückt werden, die Ausstellung der Verordnung 28 ist zwei mal möglich.
Über beide Verordnungswege sind bis zu zweimal fünf Stunden im Jahr pro Patient (G-BA Richtline Seite 8: §5 Abs.2) möglich.
Grundlage ist immer eine Diagnose der F Kategorie ICD 10. Diese Stunden dienen zum Kennenlernen, zum Abklären der Therapiefähigkeit und zur Erarbeitung des Therapieplans genutzt werden. Es können mit Formular 28 aber auch die leider heutzutage üblichen Wartezeiten für einen Besuch bei Facharzt oder Psychotherapeuten überbrückt werden.
Da Soziotherapie in der Regel eine längerfristig angelegte Hilfe ist, erfolgt anschließend eine große Verordnung über einen Facharzt oder Psychotherapeuten. Es können dann bis zu 120 Stunden verordnet werden. Die schon erfolgten Stunden werden dann auf das Gesamtkontingent angerechnet.
Rechtlichen Grundlagen:
- Seite 6, Abschnitt: Überweisung Sonderregelung für andere Ärzte
- Seite 6, §4 Abs. 5 und 6
- Seite 8, §5 Absatz 2
2. Große Verordnung Soziotherapie
Soziotherapie Verordnung (§37aSGBV) (meist als Folgeverordnung der Probesitzungen (s.o)
Diese Verordnung darf nur durch bestimmte Fachgruppen erstellt werden. Hierzu ist aber eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich, eine „Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie“ muss beantragt werden.
Für diese Verordnung wird das Formular 26 genutzt.
Folgende Fachgruppen dürfen Soziotherapie verordnen:
- Neurologie
- Nervenheilkunde
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
- Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie (seit 1. Oktober 2020)
- Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendgendlichen-
- psychotherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
- Psychiatrische Institutsambulanzen bzw. dort tätige Fachärzte
Soziotherapeutischer Betreuungsplan
Im Rahmen der Verordnung von Soziotherapie durch den Arzt bzw. Psycho-therapeuten erstellt in der Regel der Soziotherapeut einen Betreuungsplan anhand des Formulars 27. Der Plan wird mit dem verordnenden Arzt bzw. Psychotherapeuten und dem Patienten abgestimmt und wird von allen unterschrieben.
Weitere Infos finden Sie hier:
Praxiswissen KBV: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf
Info KBV: https://www.kbv.de/html/soziotherapie.php
Richtlinien: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2466/ST-RL_2021-03-18_iK-2021-04-01.pdf
Verordnungsberechtigung: https://www.g-ba.de/beschluesse/4293/
Info Berufsverband: http://wp.soziotherapie.eu/?page_id=41